Obwohl die Zahl der Einbrüche besonders in den letzten Jahren stark gesunken ist, ist diese immer noch relativ hoch. Ein Einbruch stellt für viele Menschen einen gravierenden Eingriff in ihre Privatsphäre dar. Besonders mit dem verlorengegangenen Sicherheitsgefühl und psychischen Folgen haben die Opfer in der Regel stärker zu kämpfen als mit dem materiellen Schaden.
Um sich vor Einbruchsdiebstählen zu schützen gibt es unterschiedliche Sicherheitsvorkehrungen. Zunächst einmal sind einfache Verhaltensweisen, wie das Erhellen von Außenbereichen, das Abschließen der Wohnungs-/Haustür, das Herunterlassen und Hochziehen von Rollläden, sowie das Antäuschen/Anzeigen von Anwesenheit entscheidend. Außerdem setzen immer mehr Wohnungs- und Hausbesitzer auf zusätzliche Technik. Neben dem Anbringen von Zusatzschlössern und Bewegungsmeldern wird immer öfter auch auf Überwachungskameras zurückgegriffen. Auf diese lässt sich mit Hilfe von unterschiedlichen Apps, WLAN und Software ganz einfach via Handy, Tablet oder Laptop live zugreifen.
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Entgegen aller Vorurteile
Vorurteile gibt es viele. Besonders, wenn es um das Thema Einbrüche und Diebstahl geht. Weit verbreitet ist die Überzeugung, dass Einbrüche meist nachts und überwiegend in Einfamilienhäusern begangen werden. Jedoch ist dies nicht ganz richtig. Mehr als ein Drittel der Einbrüche in Deutschland werden tagsüber begangen, wenn die Bewohner „mal eben kurz“ einkaufen fahren, bei der Arbeit sind oder ihre Kinder vom Kindergarten bzw. der Schule abholen.
Grundsätzlich gilt, dass Wohnungen und Häuser den Eindruck von Anwesenheit erwecken sollten. Auch und besonders in der Urlaubszeit. Durch Zeitschaltuhren, die den Fernseher und im Haus verteilte Lampen an- und ausschalten, aufmerksame Nachbarn und das Benutzen der Rollläden kann so mancher Einbrecher abgeschreckt werden. Besonders wichtig vor Antritt der Urlaubsreise ist das Kontrollieren von Fenstern und Türen, speziell im Erdgeschoss. Aber auch in den oberen Stockwerken ist das traute Heim nicht unbedingt sicher. In Mehrfamilienhäusern besteht z.B. die Gefahr, dass unbedacht der Türöffner durch einen Nachbarn betätigt wird, wodurch Einbrecher leichtes Spiel haben. Unbeobachtet zu den Kellerräumen oder in den nächsten Stock zu gelangen ist leicht.
Schutz vs. Verletzung
Entscheidet man sich im Rahmen des Einbruchsschutzes für eine Überwachungskamera, sollte man sich darüber bewusst sein, dass dies gleichzeitig ein Eingriff in die Rechte Dritter ist, da diese beobachtet werden und eine Bildaufzeichnung von ihnen erfolgt. Generell darf Videoüberwachung nur dann stattfinden, wenn sie einen bestimmten Zweck verfolgt und deutlich sichtbar gekennzeichnet ist. Bei der Überwachung des Eingangsbereiches z.B. darf auch nur genau dieser aufgezeichnet werden. Weder der Bordstein, noch die öffentliche Straße davor, dürfen gefilmt werden.
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