Seit Ende Juli gilt in Deutschland ein Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus". Dieses Gesetzt sieht unter anderem auch vor, dass beim Kauf von Prepaid-Handykarten eine Ausweispflicht herrschen wird.
Am 29. Juli erschien ein neues Anti-Terror-Paket, welches Bundestag und Bundesrat noch rasch vor der Sommerpause verabschiedeten, im Bundesgesetzblatt. Bereits einen Tag später traten die meisten der darin festgehaltenen Bestimmungen in Kraft. Wer ab dem 1. Juli 2017 günstige Handy-Tarife über eine Prepaid.Karte nutzen möchte, der muss beim Kauf einer solchen seinen Ausweis vorlegen. Auf Händler und Netzbetreiber, die diverse Prepaid-Tarife in ihrem Angebot vorrätig haben, kommen erweiterte Dokumentationsauflagen zu.
Prepaidkarten werden von kriminellen oder terroristischen Strukturen bereits seit geraumer Zeit in Handys oder Smartphones genutzt. Die Karten werden dabei meist nur für wenige Tage oder Wochen genutzt, bevor sie einer neuen Handykarte weicht. Da sie noch heute ohne Abfrage von Daten an den Käufer ausgehändigt werden, können solche Netzwerke ihre Kommunikation verschleiern. Diese „verschleiernde Nutzung“ der vorausbezahlten Karten stellt laut Bundesinnenministerium „ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar“. Dank des neuen Anti-Terror-Pakets werde „die Aufklärung von Netzwerkstrukturen“ so nicht länger auf diese Art erschwert.
Ungeachtete der NSA-Spionageaffäre dürfen deutsche Geheimdienste nun außerdem zur Terrorbekämpfung enger mit ausländischen Partnern agieren und „gemeinsame Dateien“ anlegen. Diese Verordnung gilt insbesondere Für EU- und Nato-Staaten. Damit tritt eine Legalisierung des Datentransfers teils umfangreicher Datenmengen des Bundesnachrichtendiensts und des Bundesamts für Verfassungsschutz an die NSA und die CIA in Kraft.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird künftig außerdem die Daten jugendlicher „Gefährder“, die sich radikalisiert haben oder gar nach Syrien ausreisen wollen, schon ab einem Alter von 14 statt wie bisher 16 Jahren sammeln dürfen. Zudem wird die Frist für projektbezogene Datenbanken gleich um mehrere Jahre verlängert und die Bundespolizei darf nun, so wie das Bundeskriminalamt und die Staatsschützer, verdeckte Ermittler einsetzen, die durch Lauschangriffe für mehr Sicherheit im sorgen sollen.
Zur Stabilisierung der Sicherheitslage in Deutschland wurde nach den Anschlägen in Würzburg und Ansbach sowie dem Amoklauf in München ein neuer Anti-Terror-Plan von Bundeskanzlerin Angela Merkel präsentiert. Dieser sieht vor, dass die vom Bund angekündigte „Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich“ (Zitis) schneller aufgebaut werden soll, welche für die Behörden Verschlüsselungen knacken soll. Zudem umfasst der Plan Strafverfolgungen im Darknet, ein Reiseregister sowie ein Frühwarnsystem.
Die Sicherheitsmaßnahmen des Bundes haben zwar Auswirkungen auf den Verkauf von Prepaidkarten, deren Attraktivität, gerade für Minderjährige, werden diese Maßnahmen jedoch nicht schaden. Prepaidkarten werden weiter in Gebrauch bleiben, auch weil es immer wieder interessante Aktionen gibt, wie beispielsweise die Congstar Gutscheine für aufladbare Handykarten. Interessenten finden unter www.handytarif-gutscheine.de/gutschein/congstar starke Angebote für ihr Smartphone, welche bis zum 1. Juli 2017 auch ohne Ausweisdokumente erwerbbar sind.
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